Nach diesen Vorkehrungen hat der Beschuldigte zum Abbiegen angesetzt, wobei es dann zur Kollision kam. Der im Anklagevorwurf Seite 16 von 27 umschriebene weitere – unbestrittene – äussere Geschehensablauf gilt im Übrigen als erstellt. Für die unbestrittenen Sachverhaltselemente wird auf E. 2.2.1 verwiesen. 3. Rechtliche Würdigung 3.1 Objektiver Tatbestand