Diese Punkte waren aufgrund des Rückweisungsurteils des Bundesgerichts neu zu beurteilen. Im vorliegenden Urteil gelangt das Obergericht nach einer erneuten Beweiswürdigung zum Schluss, dass der Beschuldigte den Blinker tatsächlich rechtzeitig gesetzt und den Kontrollblick über die Schulter getätigt hat. Damit relativiert sich die Bedeutung des Sachverhaltselements der Position der Fahrzeuge bei der Kollision. Auf diese Frage ist im Rahmen der nachfolgend vorzunehmenden rechtlichen Würdigung zurückzukommen (vgl. E. 3.2.2 hernach). Ein verkehrstechnisches Gutachten ist insofern nicht anzuordnen. 2.6.5 Beweisergebnis / erstellter Sachverhalt