Zu den gefahrenen Geschwindigkeiten der Beteiligten ergibt sich, was das Obergericht im Urteil OG S 22 1 vom 29. November 2022 in E. 2.6.7.2 zum Bremsverhalten vor dem Abbiegemanöver festgehalten hat: Der vom Privatkläger eingereichten Auswertung der GPS-Daten ist zu entnehmen, dass das Motorrad unmittelbar vor der Kollision eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (Punkt 36) aufwies (act. 01.15 Beilage 2 LG). Danach nahm die Geschwindigkeit aufgrund des Zusammenstosses auf kurzer Strecke massiv ab (Punkte 38, 40-45). Es fällt auf, dass die Punkte 37 und 39 in der Auflistung fehlen (act. 01.15 Beilage 3