Zu den örtlichen Verhältnissen ist zunächst festzustellen (unter Hinweis auf E. 4.5.2.1 im vorinstanzlichen Urteil und act. 1 S. 6 StA), dass sich der Unfallort ca. 500 m südlich der Alpbachbrücke am Ende einer Linkskurve befindet. Die Gotthardstrasse verläuft zwischen Alpbachbrücke und kurz vor dem Unfallort sehr kurvenreich und ist schlecht übersichtlich. Im Kollisionsbereich verläuft die Strasse in Fahrtrichtung der Beteiligten jedoch geradlinig und ist weit überblickbar. Die Fahrspuren sind mittels Leitlinie getrennt. Rechts zur Fahrbahn grenzt eine Stützmauer.