62 Frage 4 StA). Nach dem Blinkersetzen habe er begonnen abzubremsen (act. 62 Fragen 6, 7 StA). Dass er den Blinker erst gesetzt hätte, als der Privatkläger bereits auf der Gegenfahrbahn zum Überholen angesetzt habe, hält der Beschuldigte für unmöglich, weil er den Privatkläger vor dem Abbiegen noch im Spiegel auf seiner Spur gesehen habe (act. 62 Frage 9 StA und bereits oben E. A) S. 9). Diese Schilderung gab der Beschuldigte im Wesentlichen auch bei der Polizei und der Vorinstanz zu Protokoll (act. 2 Fragen 7, 12 und 27 StA; act. 00.01 Fragen 17, 23 LG). Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Aussagen des Beschuldigten nicht glaubhaft wären (vgl. E. 2.6.2 hievor).