Zum Vorhalt des Beschuldigten, der Privatkläger habe am Unfallort gesagt: «Es tut mir leid, ich habe nicht gesehen, dass Sie geblinkt haben», sagte der Privatkläger aus, er habe am Unfallort einen Tunnelblick gehabt, gerichtet auf seine Frau. Er wisse nicht mehr wirklich, was um ihn herum abgelaufen sei. Es sei gut möglich, dass er gesagt habe: «Ich habe keinen Blinker gesehen», was ja dann bestätigen würde, warum er überholt habe. Denn wenn er einen Blinker gesehen hätte, hätte er nicht überholt (act. 00.02 Frage 15 LG).