00.02 Frage 8 LG). Solange er hinter dem Fahrzeug des Beschuldigten gewesen sei, habe es keinen Blinker gegeben. Wenn der Beschuldigte den Blinker während des Abbiegevorgangs gesetzt habe, sei er (der Privatkläger) schon so weit vorne gewesen, dass er den Blinker nicht mehr habe wahrnehmen können (act. 00.02 Frage 9 LG). Auch die Privatklägerin hielt am 12. August 2020 mehrfach fest, sie habe keinen Blinker gesehen (act. 12 Fragen 3, 7, 9 StA). Zum Vorhalt des Beschuldigten, der Privatkläger habe am Unfallort gesagt: «Es tut mir leid, ich habe nicht gesehen, dass Sie geblinkt haben», sagte der Privatkläger aus, er habe am Unfallort einen Tunnelblick gehabt, gerichtet auf seine Frau.