2.5.4 Würdigung der einzelnen umstrittenen Sachverhaltselemente A) Setzen des Richtungsblinkers Das Obergericht kam in seinem Urteil OG S 22 1 vom 29. November 2022 E. 2.6.7.1 zum Schluss, dass sich die Aussagen der Parteien hinsichtlich des (rechtzeitigen) Setzens des Richtungsblinkers diametral gegenüberstehen würden. Der Beschuldigte sagte wiederholt aus, er habe vor dem Abbiegen links geblinkt und langsam abgebremst (act. 2 Fragen 7, 12, 27 StA; act. 62 Fragen 4, 7, 8, 14 StA; act. 00.01 Fragen 17, 23 LG). Es sei unmöglich, dass er den Blinker erst gesetzt habe, als das Motorrad bereits auf