Demgegenüber ist der nähere Unfallhergang strittig. So ist umstritten und näher zu beleuchten, ob der Beschuldigte den Blinker gesetzt hat und, falls dies bejaht wird, ob er es rechtzeitig tat. Des Weiteren ist das Bremsverhalten des Beschuldigten vor dem Abbiegevorgang strittig. Es ist näher zu prüfen, ob er sein Fahrzeug vor dem Manöver langsam ausrollen liess oder ob er (abrupt) abbremste. Ebenfalls sind die genauen Geschwindigkeiten des Personenwagens und des Motorrads umstritten.