Dabei übersah sie das Motorrad. In der Folge kam es zu einer seitlich-frontalen Kollision, worauf der Privatkläger und die Privatklägerin mit dem Motorrad stürzten, einen Holzzaun durchschlugen und auf dem Wiesland zum Stillstand kamen. Die Privatklägerin hat bei diesem Unfall einen offenen Ellbogenbruch rechts und eine Beckenkontusion rechts erlitten. Der Ellbogenbruch musste operativ versorgt werden. Der Privatkläger erlitt paravertebrale Rippenserienfrakturen. Die beschuldigte Person übersah beim Abbiegen infolge ungenügender Aufmerksamkeit das Motorrad, das in diesem Moment im Begriff war, sie zu überholen.