Wo das Bundesgericht vereinzelt selbst Sachverhaltsfeststellungen trifft, sind diese – aufgrund des materiellen Gehalts der Bindungswirkung – für das Obergericht verbindlich. Näheres erfolgt im Sachzusammenhang bzw. bei der nachfolgenden konkreten Beweiswürdigung (vgl. E. 2 nachfolgend). 2. Sachverhalt und Beweiswürdigung 2.1 Anklagevorwurf Mit Strafbefehl vom 26. Oktober 2020, der als Anklageschrift gilt (vgl. Art. 356 Abs. 1 Satz 2 StPO), wurde dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen (act. 33 StA):