Das Obergericht ist im Verfahren OG S 22 1 auf die Berufung der Privatkläger im Umfang der Anträge eingetreten. Das Berufungsverfahren wurde mit dem Einverständnis der Parteien schriftlich geführt. In der Folge wurde das Berufungsurteil des Obergerichts vom 29. November 2022 vom Bundesgericht mit Entscheid vom 29. November 2023 aufgehoben und die Sache an das Obergericht zurückgewiesen. Letzteres führte das Berufungsverfahren unter der Verfahrensnummer OG S 23 23 weiter. 1.3. Zur Begründungsdichte nach Rückweisung