Mit verfahrensleitender Verfügung vom 22. Dezember 2023 teilte das Obergericht mit, dass die Sache nach der Rückweisung unter der Verfahrensnummer OG S 23 23 in das Geschäftsprotokoll aufgenommen worden sei und über den weiteren Verfahrensgang/die Sache entschieden werde. Am 16. Juli 2025 gab das Obergericht den Parteien die Gerichtsbesetzung bekannt und teilte mit, dass das Urteil im Anschluss an die Beratung schriftlich zugestellt werde. Erwägungen: 1. Rückweisung, Berufungsverfahren OG S 22 1 und Bindungswirkung des Rückweisungsentscheids des Bundesgerichts 1.1 Allgemeines