Mit Urteil OG S 22 1 vom 29. November 2022 hiess das Obergericht des Kantons Uri (Strafrechtliche Abteilung) die Berufung gut. Es erklärte den Beschuldigten schuldig der fahrlässigen Körperverletzung, begangen am 31. Mai 2020, ca. 11:45 Uhr, auf der Gotthardstrasse in Gurtnellen und bestrafte ihn mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 120.00 und einer Busse von CHF 840.00. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse wurde auf 7 Tage festgesetzt. Die adhäsionsweise geltend gemachten Zivilforderungen der Berufungskläger wurden auf den Zivilweg verwiesen. Alsdann regelte