4. A.__ wird für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren eine Entschädigung von CHF 2'574.35 (inkl. MWST und Barauslagen) ausgerichtet. 5. A.__ wird für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im oberinstanzlichen Verfahren eine Entschädigung von CHF 1'619.00 (inkl. MWST und Barauslagen) ausgerichtet.