Im oberinstanzlichen Verfahren hat die Verteidigung die Kostennote vom 10. Juni 2025 eingereicht (act. 2.3). Die Einträge vom 12. März 2024 betreffen nicht das vorliegende Berufungsverfahren, sondern das Administrativverfahren bezüglich Abgabe des Führerausweises. Der entsprechende Zeitaufwand von insgesamt 55 Minuten ist von der vorliegenden Entschädigungsbemessung folglich auszunehmen. Dies ergibt einen bereinigten Zeitaufwand für das Berufungsverfahren von 355 Minuten (410 minus 55) und insgesamt eine Entschädigung für das oberinstanzliche Verfahren von aufgerundet CHF 1'619.00 (inkl. MWST und Auslagen; 355 Min. à CHF 250.00/h + 7.7 % MWST auf 103 Min. und 8.1 % MWST auf 252 Min.