Seite 13 von 17 erstellt (vgl. E. 2.4.2 hievor). Unbestritten hat auch die Öllampe am Armaturenbrett zum Zeitpunkt der Polizeikontrolle nicht geleuchtet bzw. einen entsprechenden Ölverlust angezeigt (vgl. E. 2.2.1 hievor). Das Fahrzeug war eigenen Angaben des Beschuldigten zufolge, welche weder widerlegt werden konnten noch (sonst) unglaubhaft erscheinen, zudem im üblichen Rahmen servicegepflegt (vgl. Einsprachebegründung vom 20.02.2023, act. 22 S. 5 StA; Staatsanwaltschaftliche Einvernahme vom 11.04.2023, act. 25 S. 3 StA). Ein in diesem Sinne vernachlässigter Unterhalt durch den Halter des Fahr-