Ölspuren auf dem Parkplatz des Fahrzeugs – die unter Umständen durchaus hätten Anhaltspunkte sein können, die dem Fahrzeugführer eine vertieftere Kontrolle hätten nahelegen können bzw. müssen – sind nicht erstellt (vgl. E. 2.4.3 hievor). Eine Sichtkontrolle des Motors «von oben» bei geöffneter Motorhaube hätte den Ölverlust nicht gezeigt bzw. dass eine solche Sichtkontrolle den Ölverlust hätte erkennen lassen, ist nicht