Seine persönlichen Verhältnisse sprechen deshalb nicht für eine gesteigerte Prüfungs- bzw. Kontrollpflicht. Mit Bezug auf die Kontrolle der Bremsen erachtete das hiesige Gericht die Sorgfaltsanforderungen an den Führer eines Sattelmotorfahrzeugs als überspannt, wenn der Führer «ohne besondere Anhaltspunkte» regelmässig die Bremsscheiben des Fahrzeugs durch die Radfelgenlöcher von Auge prüfen müsste (Entscheid Obergericht des Kantons Uri vom 14.01.2022, OG S 21 14, E. 3.3.2). Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid (BGer 6B_225/2022 vom 30.05.2022 E. 3.3). Was für den Berufschauffeur gilt,