und der Parkplatz vor dem Betrieb der Arbeitgeberin im Zeitpunkt der Kontrolle kleine Ölspuren bzw. Ölflecken aufgewiesen habe, die sichtbar gewesen seien. Wie gesagt, ist nichts von diesen Feststellungen mit objektiven Beweismitteln unterlegt (vgl. auch Vernehmlassung der Polizei vom 17.01.2023, act. 14 S. 3 StA «Ebenfalls liegen zu diesem Punkt keine Erkenntnisse vor, da diese Tatsache nicht abgeklärt wurde»).