BGer 2C_164/2022 vom 23.02.2023 E. 5.5). Sind die Zweifel an der Richtigkeit der Vermutungsbasis und/oder der Vermutungsfolge offensichtlich erheblich, sind sie auch im oberinstanzlichen Übertretungsstrafverfahren zu beachten (vgl. E. 1.2 in fine hievor). Seite 8 von 17 2.5.2 Zum Ölverlust bzw. zu dessen Ausmass