sei. Während der Kontrolle sei kein Tropfen Öl auf den Boden gefallen. Das Gericht erachte es aber als erstellt, dass sich zumindest über Nacht vereinzelt Tropfen von den Fahrzeugteilen gelöst hätten und hinunter auf das aus Pflastersteinen bestehende Parkfeld gefallen seien. Das Gericht gelange somit zur Überzeugung, dass der Parkplatz vor dem Betrieb der Arbeitgeberin im Zeitpunkt der Kontrolle kleine Ölspuren bzw. Ölflecke aufgewiesen habe, die sichtbar gewesen seien. 2.5 Würdigung durch das Obergericht 2.5.1 Grundlagen