Aus einem servicegepflegten Fahrzeug könne nicht monatelang Öl aus einem undichten Ventil fliessen, ohne dass die Kontrolllampen dies anzeigen würden. Die Annahme, dass in der Nacht vor der Kontrolle sich vom Fahrzeug vereinzelte Tropfen gelöst hätten und just auf diesen Parkplatz gefallen seien, nicht aber während der Kontrolle, sei nicht haltbar. Es seien nie irgendwelche Abklärungen zum betreffenden Parkplatz gemacht worden. 2.3 Vorhandene Beweismittel