Es sei weder erstellt, dass sich kleine Ölspuren bzw. -fle- cken auf dem fraglichen Parkplatz befunden hätten, noch könne gefordert werden – wenn dem so gewesen wäre – dass er aufgrund der Umstände und auch der persönlichen Verhältnisse solche Rückstände hätte sehen müssen bzw. können. Wann der Ölverlust eingetreten sei, sei unbekannt. Die Annahme der Vorinstanz, dies habe bereits eine «gewisse» Zeit und damit kurz vor dem Kontrolltag angedauert, sei nicht erstellt. Aus einem servicegepflegten Fahrzeug könne nicht monatelang Öl aus einem undichten Ventil fliessen, ohne dass die Kontrolllampen dies anzeigen würden.