Seite 6 von 17 aus Pflastersteinen bestehende Parkfeld gefallen seien. Das Gericht gelange somit zur Überzeugung, dass der Parkplatz vor dem Betrieb der Arbeitgeberin Zeitpunkt der Kontrolle kleine Ölspuren bzw. Ölflecke aufgewiesen habe, die sichtbar gewesen seien. Umstritten sind damit auch die Feststellungen zu den Ölspuren auf dem Parkplatz, auf welchem das streitbetroffene Fahrzeug jeweils abgestellt wurde, wenn es nicht im Einsatz war.