3.4.2), aufgrund des Ausmasses der Ölverschmutzung auf der Fahrzeugunterseite, sei zum Schluss zu gelangen, dass es dadurch zur Ansammlung des Öls in Tropfenform gekommen sei. Während der Kontrolle sei kein Tropfen Öl auf den Boden gefallen. Das Gericht erachte es aber als erstellt, dass sich zumindest über Nacht vereinzelt Tropfen von den Fahrzeugteilen gelöst hätten und hinunter auf das