Es bestehe kein einziges Bild vom Motorraum, wenn man ihn öffne. Dies wohl aus gutem Grund: Ein Ölverlust habe eben offenbar einzig festgestellt werden können, wenn man sich unter den Lieferwagen begeben habe, und dies mit einem Liegebrett und Stablampe. Der Beschuldigte habe keinen Anlass gehabt, den Motor minutiös nach Ölspuren abzusuchen. Die Sichtkontrolle habe er gemacht und keine Ölspur oder dergleichen festgestellt. Letzteres bezieht sich u.a. auf die Feststellungen der Vorinstanz zur Beschaffenheit des Parkplatzes, auf welchem das streitbetroffene Fahrzeug jeweils abgestellt wurde, wenn es nicht im Einsatz war. Die Vorinstanz hat hierzu im angefochtenen Urteil erwogen (E.