Bestritten ist hingegen, ob es sich um einen «massiven» Ölverlust gehandelt hat. Der Beschuldigte macht zum Ausmass des Ölverlusts in der Berufungsbegründung vom 9. Juli 2024 geltend, die Kontrollleuchten am Armaturenbrett des Fahrzeugs hätten nicht einen massiven Ölverlust bzw. einen Öltiefstand angezeigt. Das habe auch der kontrollierende Fahrzeugexperte nicht festgestellt. Vielmehr habe man offensichtlich mit einem Liegebrett unter den Lieferwagen müssen, um solches festzustellen. Die in den Akten befindlichen Fotos würden denn auch allesamt Bilder vom Fahrzeugboden zeigen. Es bestehe kein einziges Bild vom Motorraum, wenn man ihn öffne.