Seite 5 von 17 seiner Arbeitgeberin, der B.___, und der Beschuldigte (Schreiner von Beruf) war zum Tatzeitpunkt im Auftrag seiner Arbeitgeberin für einen Montageeinsatz unterwegs. Es ist weiter unbestritten und erstellt, dass der Lieferwagen auf der Dorfstrasse in Seelisberg anlässlich einer allgemeinen polizeilichen Verkehrskontrolle angehalten wurde und eine vertiefte technische Kontrolle ergab, dass grosse Teile der Fahrzeugunterseite durch Öl verschmutzt waren. Das Öl war an der Unterseite im Bereich von Motor bzw. Getriebe ausgelaufen.