Als Führerin des Lieferwagens, Kontrollschild xxxx, wäre die beschuldigte Person verpflichtet gewesen, vor der Abfahrt in Emmenbrücke eine Sichtkontrolle durchzuführen. Bei einer nach pflichtgemässer Sorgfalt durchgeführten Kontrolle hätte sie den massiven Ölverlust im Bereich des Motors bemerken können und müssen. 2.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt 2.2.1 Unbestrittener Sachverhalt