Die mit der Berufungserklärung gestellten Anträge vom 15. Dezember 2023 des Berufungsklägers lauten: 1. Der Beschuldigte sei von Schuld und Strafe freizusprechen; 2. Die amtlichen Kosten des Vorverfahrens und des Gerichtsverfahrens seien der Staatskasse zu überbinden; unter vollumfänglichen Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Staatskasse betreffs dem Berufungsverfahren. Auf die Begründung der gestellten Anträge, die Urteilserwägungen der Vorinstanz und die weitere Ak- ten- und Beweislage wird – soweit erforderlich – in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.