Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte am 16. Oktober 2023 (Poststempel) Berufung an (act. 01.08 LG). Nach Versand der schriftlichen Urteilsbegründung am 13. Dezember 2023 erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 15. Dezember 2023 die vollumfängliche Berufung (act. 2.1). Das Obergericht des Kantons Uri (Strafrechtliche Abteilung) nahm die Berufung unter der Verfahrensnummer OG S 23 22 in das Geschäftsprotokoll auf. Mit Eingabe vom 8. Januar 2024 verzichtete die Staatsanwaltschaft des Kantons Uri (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) auf Anschlussberufung (act.