7. Die Verfahrenskosten des Rechtsmittelverfahrens, bestehend aus: CHF 2'200.00 Gerichtsgebühr Rechtsmittelverfahren CHF 100.00 Barauslagen pauschal CHF 2'300.00 Total, hat der Beschuldigte im Umfang von einem Zehntel, ausmachend CHF 230.00, zu tragen. Die restlichen Verfahrenskosten von CHF 2'070.00 gehen zu Lasten der Staatskasse des Kantons Uri. 8. A.___ wird für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren entschädigt mit CHF 11'590.30 (inkl. Mehrwertsteuern und Barauslagen).