Abs. 3 DNA-Profil-Gesetz und Art. 22 Abs. 1 lit. b Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten [SR 361.3]). Seite 51 von 53 Das Obergericht erkennt: 1. Die Berufung wird teilweise gutgeheissen. 2. Die Anschlussberufung wird abgewiesen. 3. A.___ wird freigesprochen vom Vorwurf der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch gewerbsmässigen Handel mit erheblichem Gewinn (Art. 19 Abs. 2 lit. c BetmG), angeblich begangen im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 1. Oktober 2020 in XY.