Aufgrund der unterschiedlichen Mehrwertsteueransätze (bis Ende 2023 7.7 % und ab 2024 8.1 %) ist das Honorar für die Jahre 2023 und 2024 separat zu berechnen. Das Obergericht erachtet demnach einen Zeitaufwand von 4.91 Stunden à CHF 260.00 im Jahr 2023, von 14.25 Stunden à CHF 260.00 im Jahr 2024 und ein Aufwand von 8.51 Stunden à CHF 130.00 im Jahr 2024 den Umständen angemessen. Zuzüglich der Auslagenpauschale von 4% (CHF 192.45) und der Mehrwertsteuer von 7.70% für das Jahr 2023 (CHF 98.30) sowie der Mehrwertsteuer von 8.1 % für das Jahr 2024 (CHF 389.70) resultiert ein Honorar von insgesamt CHF 6'768.40.