7.2.3 Rechtsmittelverfahren Anlässlich der Berufungsverhandlung reichte der Wahlverteidiger die Honorarnote für das Berufungsverfahren ein (act. 2.3). Insgesamt macht er einen Zeitaufwand von 57.08 Stunden sowie Barauslagen von 4% geltend. Darin ist diverser Aufwand enthalten, welcher für eine angemessene Verteidigung nicht notwendig erscheint und den es zu kürzen gilt.