Besprechung zum Nulltarif (Stundenansatz CHF 0.00) vom 5. Juli 2023 im Umfang von einer Stunde sowie die Terminkoordination vom 21. August 2023 im Umfang von 0.33 Stunden wird ebenfalls gekürzt. Für das Studium von Rechtsfragen (betitelt mit «Recherche») wird ein Aufwand von insgesamt 6 Stunden geltend gemacht. Da für die Beurteilung der Frage, ob der Aufwand angemessen und notwendig war auf die Arbeitsweise eines erfahrenen Anwalts abzustellen ist und sich vorliegend keine aussergewöhnlichen Rechtsfragen stellten, wird der geltend gemachte Aufwand gekürzt.