Somit gilt es den Aufwand vom 4. Oktober 2022 für das Verfassen der Beschwerde und das E-Mail an den Klienten (0.83 Stunden), vom 6. Oktober 2022 für das Fertigstellen und den Versand der Beschwerde (0.92 Stunden), vom 17. Oktober 2022 für die Durchsicht der Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft und das E-Mail an den Klienten (0.50 Stunden), vom 3. November 2022 für das Verfassen der Stellungnahme (1.50 Stunden) sowie vom 7. November 2022 für den Versand der Stellungnahme ans Obergericht Uri (0.33 Stunden) zu kürzen. Die Seite 48 von 53