Vorbringen der Staatsanwaltschaft Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung des Antrags des Beschuldigten auf Aushändigung des beschlagnahmten Bargeldes in der Höhe von CHF 51'000.00. Sodann beantragt die Staatsanwaltschaft die Verurteilung des Beschuldigten zur Bezahlung von CHF 53'000.00 (eventualiter CHF 1'000.00) an den Staat als Ersatz für den nicht mehr vorhandenen, widerrechtlich erlangten Vermögensvorteil. Ausgehend vom errechneten Gewinn von mindestens CHF 104'000.00 (vergleiche E. 8.3 erstinstanzliche Urteilsbegründung) sei das sichergestellte und eingezogene Bargeld von CHF 51'000.00 abzuziehen. Es verbleibe ein Restbetrag von CHF 53'000.00.