6.2 Vorbringen des Beschuldigten Der Beschuldigte beantragt die Aushändigung des sichergestellten und beschlagnahmten Bargeldbetrages in der Höhe von CHF 51'000.00 sowie die Abweisung des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Ersatzforderung. Sinngemäss führt der Beschuldigte aus, bei den von der Staatsanwaltschaft beziehungsweise auch von der Vorinstanz errechneten Beträgen eines angeblich widerrechtlich erlangten Vermögensvorteils handle es sich um völlig imaginäre Zahlen, welche jeglicher Grundlage entbehren würden. Seite 44 von 53 6.3 Vorbringen der Staatsanwaltschaft