Der Beschuldigte arbeitet als Selbständiger und generiert gemäss eigenen Aussagen ein monatliches Einkommen von CHF 2'000.00 (act. 7.1 Frage 7). Gemäss den edierten Steuerunterlagen des Jahre 2023 verfügt der Beschuldigte hingegen über ein Einkommen von netto CHF 54’018 jährlich beziehungsweise CHF 4'501.50 monatlich (act. 5.3), wobei er keinen 13. Monatslohn bezieht. Ausserdem besitzt er ein Grundstück in XY. Durchschnittlich verdient der Beschuldigte somit CHF 3'250.00 monatlich. Er ist nicht verheiratet und hat ein Kind, für welches er unterstützungspflichtig ist. Unter Berücksichtigung des Pauschalabzugs von 20%, und des Abzuges von 15% für sein Kind, resultiert somit eine Tagessatz-