Die nach diesen Abzügen verbleibende Summe wird durch 30 Tage geteilt. Dieser Berechnung mit Pauschalabzügen wird aufgrund der Rechtsgleichheit und Vorhersehbarkeit der Strafhöhe der Vorzug vor der konkreten Berechnung der monatlichen Auslagen gewährt, soweit sie nicht zu unverhältnismässigen Ergebnissen führt.