Es ist Aufgabe des Staates, die Schuld zu beweisen. Vor diesem Hintergrund wäre es inkonsequent, ihm dieses Recht zuzugestehen, sein fehlendes Seite 42 von 53 Geständnis indessen als straferhöhend zu bewerten. Aus diesem Grund gewichtet das Obergericht die Uneinsichtigkeit und das fehlende Geständnis des Beschuldigten als neutral. Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten neutral aus. 5.5 Konkretes Strafmass Insgesamt ist von einem leichten Verschulden auszugehen und die Strafe auf 60 Tagessätze festzulegen.