5.4 Täterkomponente In Bezug auf die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten ist festzuhalten, dass dieser Vater einer kleinen Tochter ist, für welche er unterstützungspflichtig ist. Eine besondere Strafempfindlichkeit liegt nicht vor. Sein Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister weist keine Vorstrafen aus (act. 5.2), was neutral zu werten ist. Gegen den Beschuldigten läuft jedoch eine Strafuntersuchung wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Beschuldigte hat ein eigenes, gut laufendes Unternehmen aufgebaut, welches ihm ein geregeltes Einkommen ermöglicht.