4.3 Besitz 4.3.1 Objektiver Tatbestand Anlässlich der Hausdurchsuchung vom 1. Oktober 2020 wurden im Haus des Beschuldigten diverse Cannabis Hanfpflanzen bzw. Teile davon aufgefunden, welche sich unzweifelhaft im Besitz des Beschuldigten befanden. Entgegen den vorinstanzlichen Feststellungen steht der THC-Gehalt des sichergestellten Pflanzenmaterials gerade nicht fest und kann auch nicht mehr ausgewertet werden, da das Pflanzenmaterial bereits vernichtet wurde. Da für die Erfüllung des objektiven Tatbestandes des Besitzes im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit.