Insbesondere auch, da der Fokus gemäss dem Beschuldigten auf dem Onlinehandel liegt und er keinerlei Werbung für den Verkauf der Pflanzen vor Ort in der Versandabteilung in ZZ tätigte, erscheint der Bargeldumsatz von rund einem Viertel während der Coronapandemie sehr hoch. Zugutegehalten kann dem Beschuldigten, dass die Pflanzenverkäufe während der Coronapandemie wohl in der Tat gestiegen sind und er erwiesenermassen einen stattlichen Umsatz mit den Verkäufen im Jahre 2020 erzielte (act. 7/4/3 StA).