haupt hätten auffinden können. Der Beschuldigte beantwortet diese Frage mit der Veröffentlichung des Standortes über Google Maps, Instagram und dergleichen, weshalb die Kunden den Standort trotz der fehlenden Beschriftung vor Ort hätten auffinden können (act. 2/6 Fragen 22-26). Der Beschuldigte untermauert seine Behauptung mit einer selbst erstellten Liste der Bareinnahmen über CHF 55'000.00, welche von Laufkundschaft der Firma «YZ» vor Ort in seiner Versandabteilung in ZZ im Jahr 2020 bezahlt hätten (act. 7/4/4 StA) sowie der Jahresrechnung 2020 mit einem Umsatz von rund CHF 200'000.00 (act. 7/4/3 StA).