Da davon auszugehen ist, dass der Beschuldigte zuerst mit CBD-Testversuchen startete und erst drei bis vier Monate vor der Hausdurchsuchung THC-haltiges Cannabis anpflanzte, handelte es sich um die erste Ernte. Weil entgegen den vorinstanzlichen Feststellungen lediglich ein Erntezyklus nachgewiesen ist und das erzeugte Cannabis bei ihm zuhause aufgefunden wurde, kann nicht darauf geschlossen werden, dass er Cannabis im Wert von rund CHF 50'000.00 verkaufte, beziehungsweise, dass er überhaupt Cannabis verkaufte, womit ein gewichtiges Argument der Vorinstanz entkräftet wird.