aufgefundenen Pflanzenmaterial unklar ist, welcher Wirkstoff (CBD oder THC) enthalten ist. Die eher geringe Menge des aufgefundenen THC-haltigen Cannabis lässt nicht zwingend auf einen Handel schliessen. Ausserdem ist davon auszugehen, dass die Anlage wie sie bei der Hausdurchsuchung vorgefunden wurde, erst seit einem Jahr besteht und nicht schon drei bis vier Jahre in Betrieb war. Da davon auszugehen ist, dass der Beschuldigte zuerst mit CBD-Testversuchen startete und erst drei bis vier Monate vor der Hausdurchsuchung THC-haltiges Cannabis anpflanzte, handelte es sich um die erste Ernte.