Dem Polizeirapport der Kantonspolizei Zürich vom 2. November 2020 ist hierzu folgender Passus zu entnehmen: «Bei den errechneten Erträgen der Indoor- Hanfanlage ist anzunehmen, dass das konsumfähige Marihuana an mehrere Abnehmer weiterverkauft wurde. Diesbezüglich bestehen jedoch keinerlei Hinweise.» (act. 1/4 StA S. 6). Ein über den Anbau von Cannabis für den Eigenkonsum hinausgehendes Geständnis des Beschuldigten liegt ebenso wenig vor.